Samstag, 11. Juli 2015

Zum Tarifeinheitsgesetz

Wenn das Tarifeinheitsgesetz kippt, gibt es Extrawürste für diejenigen, die besonders viel Schaden stiften können. Ich würde für diesen Fall den EDV-Administratoren in Deutschland raten, einen Bund der Webmaster zu gründen. Eine solche Vereinigung wäre noch schlagkräftiger als die Pilotenvereinigung. Jeder Betrieb könnte durch die wenigen EDV-Verantwortlichen lahmgelegt werden - alle Flugplätze, Krankenhäuser. Elektrizitätswerke usw. würden nur noch funktionieren, bis der erste EDV-Störfall auftritt - und der ist unvermeidlich und kann auch bei entsprechend schlechter Dokumentation nicht von aussenstehenden EDV-Experten behoben werden..

Das Handelsblatt schreibt zum Tarifeinheitsgesetz:
Unmittelbar nach Inkrafttreten des umstrittenen Tarifeinheitsgesetzes haben mehrere kleine Gewerkschaften Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit sehen das Streikrecht eingeschränkt und wollen das Gesetz mit dem Gang nach Karlsruhe kippen, wie die Organisationen am Freitag mitteilten.
Das Gesetz trat am Freitag in Kraft. Mit dem Gesetz kehrt Deutschland zum Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ zurück. Die Macht kleiner Spartengewerkschaften soll so eingeschränkt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Das Bundesarbeitsgericht hatte eine frühere Regelung zur Tarifeinheit im Juni 2010 für rechtswidrig erklärt.
Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war bedauerlich - ein Sieg formaljuristischen Denkens über eine Regelung, die bis dahin alle fraglos als vernünftig und gerecht akzeptiert hatten. Wenn diese Rechtsprechung nicht durch das Tarifeinheitsgesetz oder ähnliches gestoppt wird, werden wir in Verhältnisse zurücktreiben, die vor Margaret Thatcher in England geherrscht haben und die sehr schädlich für die ganze englische Volkswirtschaft waren. Die Vereinigung der Elektriker war z.B., wenn ich mich richtig erinnere, ziemlich schlagkräftig. Wenige Elektriker in einem Automobilwerk konnten die ganze Fabrik lahmlegen. Entsprechend hoch waren die Lohnzugeständnisse, die sie erzielen konnten, und die andere Gewerkschaften dann auch erzielen wollten, nach dem Motto: "Wer am meisten Schaden stiften kann, verdient am meisten:" Das wäre dann keine produktivitätsorientierte Entlohnung, sondern Entlohnung gemäß dem Schadenpotenzial und hätte weitreichende Wirkung - bis hin zur Vermeidung von hochproduktiven, aber erpressungsempfindlichen Technologien seitens der Unternehmungen.

Dass das Streikrecht eingeschränkt ist sehe ich nicht. Die Mitglieder der kleinen Gewerkschaften können ja in die zuständigen Gewerkschaft gehen und solidarisch mit den anderen Kollegen ihre Forderungen durchsetzen, notfalls mit Streik. Das geht nur, wenn die Forderungen von allen Mitarbeitern akzeptiert werden. Extrawürste gibt es dann nicht. Volkswirtschaftlich wäre das sinnvoll, weil gerechte Lohnstrukturen tendenziell effizienter sind als die Lohnstrukturen, die sich frei am Markt bilden, wie man hier nachlesen kann. Weil kollektive Lohnbildung sich stark an Fairnessgesichtspunkten orientiert, ergibt sich unter Flächentarifverträgen eine gerechtere Lohnstruktur als in einem balkanisierten Arbeitsmarkt. (Ausserdem ist der Lohndruck insgesamt geringer, was aber im Augenblick in Europa ein Problem ist, weil die Lohnentwicklung in Deutschland zurückhaltender ist als im sonstigen Europa, wo es keine Flächentarifverträge gibt und weil die deutsche Regierung sich weigert, die notwendigen expansiven Massnahmen zu ergreifen um diesen Missstand zu korrigieren.)

Dass die kleinen Gewerkschaften in ihrer Existenz bedroht sind würde mich nicht stören, denn die kollektive Lohnsetzung funktioniert mit nicht zersplitterten Tarifparteien besser. Aber es stimmt wohl nicht. Die Lockführergewerkschaft rühmt sich, die älteste Gewerkschaft zu sein und hat auch über Jahrzehnte fortexistiert, als alle Lokführer Beamte waren und kein Streikrecht hatten.


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