Freitag, 6. März 2015

Zur Besteuerung von Erbschaften an Unternehmungen

Zur geplanten Reform der Erbschaftssteuer schreibt Die Welt
Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für eine Reform der Erbschaftssteuer könnten deutlich schärfer ausfallen als bisher erwartet. So sollen künftig mehr Firmenerben und Unternehmen nachweisen, dass sie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer nicht verkraften, um vom Fiskus verschont zu werden. Wirtschaftsverbände sind entsetzt – und zweifeln an der Wirtschaftskompetenz der Union.
Ich verstehe dass die Erben eines Unternehmens oft finanziell überfordert sind, eine Steuer zu entrichten, die der Erbschaftssteuer entspricht, wie sie bei der Vererbung von einem entsprechenden Geldvermögen anfallen würde. Sie können solche Beträge typischerweise  nicht aus dem laufenden Geschäft abzweigen ohne die Weiterführung des Betriebes zu gefährden und müssen teure Kredite aufnehmen.

Sonntag, 1. März 2015

Eine Verscherbelbremse als Ergänzung zur Schuldenbremse

Die Schuldenbremse ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Wenn man sie nicht abschaffen kann, sollte sie deshalb, um die schlimmsten Fehlanreize zu vermeiden, durch eine Verscherbelbremse ergänzt werden. Die jetzige Formulierung in Artikel 115 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz lautet
 Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.
Sie könnte etwa wie folgt ergänzt werden:
 Laufende Einnahmen und laufende Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Einnahmen, die aus der Veräußerung vn Staatseigentum entstehen, zählen nicht zu den laufenden Einnahmen und müssen investiert oder ertragbringend angelegt werden.
Allerdings wäre mir die entsprechend ergänzte Formulierung in der alten Fassung des Grundgesetzes aus verschiedenen Gründen lieber.