Das Ergebnis bestätigt einige frühere Studien und räumt einige gängige Einwände aus. Außerdem wird die positive Wirkung auf die Gesamtnachfrage (und damit auf die Beschäftigung) erklärt.
Die Verfasser untersuchen dabei die Beschäftigungsentwicklung in angrenzenden Gemeinden, die zu unterschiedlichen Bundesstaaten mit unterschiedlichen Mindestlöhnen gehören, das alles über einen längeren Zeitraum. Zum Teil gab es enorme Unterschiede. Extrem: 8,00 $ auf der einen Seite der Grenze (Washington), 5,15 auf der anderen Seite (Idaho), und dennoch keine Beschäftigungswirkungen....
Das liegt wohl daran, dass der Mindestlohn in den USA hauptsächlich ortsgebundene Dienstleistungen (Restaurants etc. ) betrifft, deren Produktionsstätte nicht verschoben werden kann.Wenn allerdings der Mindestlohn flächendeckend ist, kann es Ausweichreaktionen, wie sie entlang der Staatsgrenzen in den USA denkbar sind (aber nach dieser Studie keine Rolle spielen) nicht geben. Das hat der Sachverständigenrat wohl übersehen. Allerdings konnte der Sachverständigenrat diese Studie bei seinem Gutachten nicht berücksichtigen. Vielleicht ändert er aber angesichts der neuen Befunde seine Meinung. Das wäre schön.
Nach Angaben des arbeitgebernahen IW liegen in der BRD nur im Gastgewerbe und im Frieseurhandwerk - und hier wiederum nur in einigen neuen Bundesländern - die Branchenmindestlöhn unterhalb € 8,50. Da es sich in beiden Fällen um nicht-handelbare Güter handelt, kann die internationale Konkurrenz nicht "wirken". Ergo: Kann "nur" passieren, dass die Kunden auf eine Preiserhöhung im Gaststättengewerbe mit Kaufeinschränkungen reagieren und ihr Bier zu Hause trinken. Auch im Friseurhandwerk wird die Preiselastizität der Nachfrage den Ausschlag geben. Horrorszenarien erwarte ich nicht.
AntwortenLöschenVielen Dank! Ich sehe das auch so. wollte aber noch einige ergänzende Bemerkungen anfügen. Die Antwort ist aber etwas lang geraten. ich habe sie deshalb in den Nächsten
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