Dienstag, 10. Dezember 2013

Ergänzung zu Volker Casparis Bemerkungen zum Mindestlohn

Lieber Volker Caspari,

ich wollte eine Ergänzung zu Ihrem Kommentar verfassen. Die ist aber länger geraten als  die Blogger-Software das für Antworten akzeptiert. Deshalb hier meine leider etwas langatmig gewordenen ergänzenden Bemerkungen:

Wenn die Haushalte ihre Gaststättenbesuche einschränken und ihr Bier zu Hause trinken, haben sie weniger Ausgaben für Gaststättenbesuche. Das Eingesparte können sie entweder sparen oder anderweitig ausgeben. Wenn sie tatsächlich mehr sparen wäre die Situation wohl etwa so, wie Sie es beschreiben und wie sie auch meistens dargestellt wird.

Das Argument berücksichtigt aber noch nicht die weiteren Wirkungen der Einsparung bei Gaststättenbesuchen bezüglich anderer Ausgaben. Unter diesem Gesichtspunkt muss die Skepsis bezüglich mancher Haltungen zum Mindestlohn nur noch größer werden.

Es ist wohl so, dass die Haushalte das Eingesparte nicht einfach sparen sondern anderweitig ausgeben Dann entsteht anderweitig zusätzliche Nachfrage, die dann anderweitig zu zusätzlicher Beschäftigung führt. Vielleicht leisten die Haushalte sich mit dem Eingesparten eine etwas bessere Ausstattung ihres neuen Autos. Dann ist die Frage: Ist diese zusätzliche Beschäftigung geringer, gleich oder größer als der Beschäftigungsrückgang bei den Gaststätten aufgrund des wegen Mindestlohn erhöhten Lohnes? Man könnte denken, dass die zusätzliche Beschäftigung anderweitig höhere Lohnkosten pro Beschäftigten bedingt als bei der ausgefallenen Beschäftigung, und dass deshalb weniger zusätzliche Beschäftigung erfolgt als ursprünglich entfallen ist. Das ist aber keineswegs notwendigerweise so, denn die höher bezahlten Arbeitsplätze erfordern weitaus höhere Investitionen pro Arbeitsplatz. Die aus der zusätzlichen Nachfrage für Autoausstattung abgeleitete Nachfrage ist die zusätzliche Arbeitsnachfrage in der Automobilindustrie und die zusätzliche abgeleitete Nachfrage nach Ausstattung dieser Arbeitsplätze. Dies hat wieder Beschäftigungswirkungen bei den Branchen zur Folge, die die Ausstattung dieser Arbeitsplätze produzieren, u.s.w. (Natürlich müsste man entsprechend auch in dem ursprünglichen Argument beim Ausfall von Beschäftigung im Gaststättengewerbe den abgeleiteten Beschäftigungsausfall bei den Zulieferern des Gaststättengewerbes berücksichtigen.)

Letztlich ist die Beschäftigungswirkung aufgrund der Verlagerung der Nachfrage, wie sie möglicherweise durch einen Mindestlohn erfolgen könnte, unklar. In einem Input-Output-Kontext könnte ein höherer Mindestlohn ebenso zu einer höheren wie auch einer geringeren Beschäftigung führen. Man müsste wirklich eine sorgfältige Input-Output-Analyse machen wenn man irgendetwas Substantielles sagen wollte. Interessanterweise wird das nicht gemacht.

Ich selbst hätte die Erwartung, dass eine solche Analyse praktisch keine Beschäftigungswirkungen eines Mindestlohnes aufzeigen würde, selbst wenn im Gaststättengewerbe deutliche Beschäftigungswirkungen eintreten würden,  aber das ist eine reine Vermutung die sich allein auf meine Erinnerung an eine entsprechende Input-Output-Analysen des DIW aus den achtziger Jahren stützt. Aber wie dem auch sei, ich erwarte keine wesentlichen Beschäftigungswirkungen durch den Mindestlohn. Eine definitive Aussage zu den Beschäftigungswirkungen eines Mindestlohnes steht auf jeden Fall noch aus, ungeachtet der definitiven Äußerungen des Sachverständigenrats, die ich für völlig aus der Luft gegriffen halte.

Vielleicht  sollte ich noch anmerken, dass meine grundsätzliche Sympathie für den Mindestlohn mit den (wohl eher nicht vorhandenen) negativen Beschäftigungswirkungen eines Mindestlohnes nur wenig zu tun hat. Ich denke eher, dass die Lohnstruktur (also die Differenz zwischen den Entlohnung verschiedener Tätigkeiten) sowohl unter Gerechtigkeits- als auch unter Effizienzgesichtspunkten zu stark gespreizt ist. (Die Lohndifferentiale sind zu groß.) Die empirischen Studien weisen nun aber darauf hin, dass ein Mindestlohn die Lohnstruktur zumindest im unteren Bereich staucht, also die Lohnspreizung verringert. Das ist sowohl unter Effizienzgesichtspunkten als auch unter Gerechtiglkeitsaspekten zu befürworten, völlig unabhängig von den (wohl eher nicht vorhandenen) Beschäftigungswirkungen eines Mindestlohnes. (Siehe dazu auch meinenBeitrag.)

Wie Sie richtig bemerken ist die Arbeitsnachfrage eine aus der Nachfrage für Güter und Dienste abgeleitete Nachfrage, die einfach durch expansive Nachfragepolitik geschaffen werden kann. Deshalb sollte die Mindestlohnfrage m.E. nicht unter Beschäftigungsgesichtspunkten sondern unter Allokationsgesichtspunkten behandelt werden.

Dienstag, 3. Dezember 2013

Neues zu Mindestlohn



Nancy Folbre macht auf eine interessante  neue Studie zur Beschäftigungswirkung von Mindestlöhnen mit ziemlich eindeutigem Ergebnis aufmerksam. Die Schlußfolgerung ist: Mindestlöhne haben keine wesentlichen negativen Beschäftigungswirkungen, auch nicht bei schlechter Konjunktur. Das wird in dem Interview von einem der Verfasser sehr schön erklärt:




Das Ergebnis bestätigt einige frühere Studien und räumt einige gängige Einwände aus. Außerdem wird die positive Wirkung auf die Gesamtnachfrage (und damit auf die Beschäftigung) erklärt.

Die Verfasser untersuchen dabei die Beschäftigungsentwicklung in angrenzenden Gemeinden, die zu unterschiedlichen Bundesstaaten mit unterschiedlichen Mindestlöhnen gehören, das alles über einen längeren Zeitraum. Zum Teil gab es enorme Unterschiede. Extrem:  8,00 $ auf der einen Seite der Grenze (Washington), 5,15 auf der anderen Seite (Idaho), und dennoch keine Beschäftigungswirkungen....

Das liegt wohl daran, dass der Mindestlohn in den USA hauptsächlich ortsgebundene Dienstleistungen (Restaurants etc. ) betrifft, deren Produktionsstätte nicht verschoben werden kann.Wenn allerdings der Mindestlohn flächendeckend ist, kann es Ausweichreaktionen, wie sie entlang der Staatsgrenzen in den USA denkbar sind (aber nach dieser Studie keine Rolle spielen) nicht geben. Das hat der Sachverständigenrat wohl übersehen. Allerdings konnte der Sachverständigenrat diese Studie bei seinem Gutachten nicht berücksichtigen. Vielleicht ändert er aber angesichts der neuen Befunde seine Meinung. Das wäre schön.

Dienstag, 19. November 2013

Der Sachverständigenrat zur Entwicklung der Ungleichheit

In den Passagen zur Entwicklung der Ungleichheit folgt der Sachverständigenrat in seinem Gutachten dem beschönigenden Armutsbericht und urteilt:
So hat die Ungleichheit der Einkommen gemessen am Gini-Koeffizienten seit Beginn der 1990er-Jahre lediglich moderat zugenommen.
Das verwundert. Der Rat hatte für diese Frage bessere Daten als das Sozio-ökonomische Panel zur Verfügung, das dem No-response measurement error unterliegt, da es auf freiwilligen Auskünften beruht. Der Sachverständigenrat hatte nämlich selbst von Bernd Fitzenberger eine  Expertise zur Entwicklung der Lohnungleichheit in Deutschland erstellen lassen, die auf den wesentlich vollständigeren und genaueren Daten der Besachäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit aufbaut. Hier zeigt sich eine dramatische Zunahme der Lohnungleichheit in Deutschland. Vergleicht man die Entwicklung der Durchschnittverdienste der geringer verdienenden mit denen der höher verdienenden so ergibt sich aufgrund der Daten auf S. 27 folgendes Bild:

Entwicklung der höheren Löhne (80. Perzentil) und der niedrigeren Löhne (10. Perzentil) in Deutschland Quelle

Die obere Kurve gibt dabei die Entwicklung der Reallöhne in Deutschland bei den besserverdienenden (80. Perzentil) und die untere Kurve bei den geringer verdienenden (20. Perzentil) ganztags sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Reallohne sind in der einen Gruppe innerhalb der letzten fünfzehn Jahren um knapp zehn Prozent gestiegen,  die in der anderen Gruppe um knapp zehn Prozent gefallen. (In Fitzenbergers Expertise finden sich übrigens eine Reihe von sehr detaillierten Darstellungn.)

Unter einem Perzentil ist folgendes zu verstehen.  Man reiht alle Lohnempfänger nach der Größe ihres Lohnes. Der Lohn, unter dem gerade den 10% der Beschäftigten verdienen, gibt das 10. Perzentil, der Lohn, unter dem gerade 20% verdienen gibt das 20. Perzentil und so weiter. Mithin gibt das 80. Perzentil den Lohn, unter dem 80% verdienen.


Die Besserverdienenden hatten von 1995 bis 2010 eine Reallohnsteigerung von kanpp 10%, die geringer verdienenden eine Reallohnsenkung um knapp 10 Prozent.

Anders ausgedrückt: Das Verhältnis der Durchschnittslöhne der Besserverdienenden (80. Perzentil) zu den Durchschnittslöhnen der geringer verdienenden (20. Perzentil) hat sich in der Zeit von 1995-2010 von 1,92 auf 2,32 kontinuierlich erhöht:


Zunahme der Lohnungleichheit (80 zu 20. Perzentil) in Deutschland. Quelle
Und dabei sind nicht einmal die Teilzeitbeschäftigten und Arbeitslosen erfaßt, und auch nicht die Minjobber!

Die Expertise von Fitzenberger war dem Sachverständigenrat nicht unbekannt. Er zitiert sie im Zusammenhang mit Mindestlöhnen:
Ein Mindestlohn von 8,50 Euro würde vor allem Arbeitnehmer in Ostdeutschland, in
kleinen Betrieben, in konsumnahen Wirtschaftszweigen und insbesondere diejenigen mit geringer Qualifikation betreffen. ... Diese Befürchtung wird durch die Kennzahlen zur Lohnstruktur in Deutschland aus der im Auftrag des Sachverständigenrates für das Jahresgutachten 2012 erstellten Expertise untermauert (Fitzenberger, 2012). 
Es ist bemerkenswert, daß Fitzenbergers Studie so selektiv herangezogen wird: Die Ergebnisse werden nur dort verwendet, wo sie passen (Warnung vor Mindestlöhnen), aber dort übergangen, wo sie ein unerwünschtes Bild zeichnen (Zunahme der Ungleichheit).

Im übrigen ist in Zeiten geringer werdender Arbeitslosigkeit eine Abnahme der Ungleichheit zu erwarten. Es stimmt aber bedenklich, wenn bei abnehmender Arbeitslosigkeit dennoch das Armutsrisiko zunimmt, wie der DGB in seiner Stellungnahme zum Armutsbericht dargelegt hat:
Arbeitslosenquote (rot), Armutsrisikoquote (oben) und dauerhafte Armut (unten) Quelle

Mit anderen Worten: Der Sachverständigenrat urteilt bezüglich der Entwicklung der Ungleichheit  nicht objektiv sondern benutzt die vorhandene Evidenz selektiv, und damit verzerrend.


Nachtrag (22.11.2013) Stefan Dudey hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß es statt "sozialhilfepflichtig" "sozialversicherungspflichtig" heißen mußte. Ich habe das im Blog korrigiert. Vielen Dank!

Nachtrag (28.11.2013) Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, daß meine Erklärung der Perzentile in der ersten Fassung falsch war. Ich habe das oben korrigiert.

Donnerstag, 14. November 2013

Der Sachverständigenrat zum Mindestlohn

In seinem neuesten Gutachten schreibt der Sachverständigenrat:
Für Deutschland gibt es naturgemäß bislang keine Evaluation eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Jüngst wurden im Rahmen einer groß angelegten Evaluationsstudie die Wirkungen branchenspezifischer Lohnuntergrenzen untersucht. Die auf Mikrodaten beruhenden Studien finden unterschiedliche Effekte, wobei die Beschäftigungseffekte zumeist nicht sehr groß ausfallen, die Lohnstruktur aber deutlich komprimiert wird (Möller, 2012; Paloyo et al., 2013).
Möller (2012), der führende Experte zu dieser Problematik, wird hier richtig wiedergegeben. Er schreibt:
Als wesentliches Ergebnis aus den bisher vorliegenden Mindestlohnstudien für Deutschland ist festzuhalten: Beschäftigungsverluste durch einen Mindestlohn sind weitgehend ausgeblieben. Insbesondere in Ostdeutschland lassen sich hingegen deutliche Effekte der Lohnuntergrenze auf die Lohnverteilung nachweisen.
Payolo et al. (2013) ist ein Editorial und bezüglich der  Problematik nichtssagend. Dennoch schließt, oder zumindest schreibt, der Sachverständigenrat:

Ein generelles Problem stellt dabei jedoch die Übertragbarkeit solch sektorspezifischer Ergebnisse auf die Folgen eines flächendeckenden Mindestlohns dar. Bei letzterem sind keine Ausweichreaktionen von Arbeitnehmern in andere Sektoren mehr möglich. Das wahrscheinliche Resultat sind eine Kompression der Lohnverteilung am unteren Rand und höhere Arbeitslosigkeit.
Dazu muß man anmerken: Die von Möller referierten Ergebnisse wurden ungeachtet der möglichen Ausweichreaktionen  gefunden, die im Prinzip zu verstärkt negativen sektoralen Beschäftigungswirkungen hätten führen können. Wie der Sachverständigenrat richtig bemerkt, bestehen diese Ausweichmöglichkeiten volkswirtschaftlich nicht, oder nur in geringerem Maße. Mithin müßten die sektorspezifischen Ergebnisse gegenüber den volkswirtschaftlich zu erwartenden ausgeprägtere negative Beschäftigungswirkungen aufweisen. Die Schlussfolgerung, daß auf volkswirtschaftlicher Ebene höhere Arbeitslosigkeit zu erwarten sei, ist im Rahmen dieser Argumentation falsch:  Dass in den Sektorstudien keine wesentlichen negativen Beschäftigungswirkungen gefunden wurden, gilt umso mehr für die Volkswirtschaft insgesamt. Mir ist rätselhaft wie eine solche fehlerhafte Argumentation in einer so wichtigen Frage durchgehen konnte.

Donnerstag, 19. September 2013

Eine berechtigte Beschwerde

Der französische Wirtschaftsminister Benoit Hamon hat Deutschland beschuldigt, durch Lohndumping einen unfairen Wettbewerbsvorteil anzustreben. Er appelliert an die künftige deutsche Regierung fair zu spielen. Zu Angela Merkels Appell an Frankreich die Löhne zu senken  um wettbewerbsfähiger zu werden bemerkt er dass er solcher Ratschläge müde sei wenn "einige Länder Richtlinien umgehen und ihre Arbeitskräfte unterbezahlen." Tatsächlich war die deutsche Lohnentwicklung immer unter dem Durchschnitt in Euro Raum, die französische folgte aber ziemlich genau der anvisierten Entwicklung.

Hanon hat recht. Auch ökonomisch gesehen ist ein Wettbewerbsvorteil, der aus Lohnzurückhaltung  resultiert, nicht sinnvoll. Tatsächlich kann dadurch effiziente Technologie ausgebremst werden. 

 


"3€80-Job trifft 4€20-Job"
Quelle: http://www.flickr.com/photos/abuaiman/1148686429/ 
Wenn die grüne Post (links im Bild)  € 3,80 zahlt,die gelbe Post (rechts im Bild) aber € 4,20, wie das früher der Fall war, können die sonstigen Kosten bei der grünen Post deutlich höher sein, z.B. wegen schlechterer Technologie, Organisation und Verwaltung, ohne dass sie ihren Wettbewerbsvorteil verliert. Nur wenn gleiche Arbeit gleich bezahlt wird, haben die Unternehmungen, die effizienter wirtschaften, stets den Wettbewerbsvorteil.  Das gilt auch zwischen Ländern. Bei zu niedrigen Löhnen in Deutschland kann eine schlechtere deutsche Technologie eine überlegene französische Technologie auskonkurrieren.

Übrigens auch ein Aspekt bei der Mindestlohndebatte.


Dienstag, 10. September 2013

Noch einmal zu Japan

Die japanische Wirtschaftspolitik wurde von vielen kritisiert, ist aber erfolgreich. Allerdings gab es Zweifler, die befürchteten, dass die Produktionssteigerung nicht zur Beschäftigungssteigerung führt - ein schwer nachvollziehbarer Gedanke. Das Problem hat sich aber inzwischen geklärt: Die Beschäftigung steigt:

Arbeitslosigkeit in Japan
Wie beabsichtigt (und zu erwarten) nimmt auch die Preissteigerungsrate zu:

Entwicklung des Verbraucherpreisindex über das letzte Jahr hinweg
Japan ist also aus der Deflationsfalle herausgekommen.

Die Ratingagenturen stufen  aber Japans Kreditwürdigkeit wegen der Staatsverschuldung herab. Die Anleger sind davon nicht beeindruckt und sehen das wohl anders. Hier die Renditen von 30-jährigen Staatsanleihen gegenwärtig und vor einem Jahr (Quelle: Bloomberg)





Japan

Deutschland

USA

Gegenwärtig

1,78

2.76

3,87

vor einem Jahr

1,89

2.40

2,41

Da niedrigere Renditen höheres Vertrauen signalisieren, scheint das Vertrauen in die japanischen Staatsschuldpapiere zugenommen zu haben, während es für die deutschen und die US-amerikanischen Papiere abgenommen hat. 

Soviel zur Konsolidierungspolitik. All das war zu erwarten: hier, hier und hier.

Montag, 1. Juli 2013

Die Jugendarbeitsloigkeit ist eine Konsequenz der Arbeitslosigkeit


Die Zeit online berichtet:
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen Ausbildungspakt für Europa gefordert, um der dramatisch steigenden Zahl arbeitsloser Jugendlicher – speziell im Süden Europas – entgegenzuwirken. "Das Risiko einer verlorenen Generation steht im Raum", sagte die CDU-Politikerin dem Tagesspiegel am Sonntag. Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften müssten gemeinsam dafür sorgen, dass junge Menschen eine Perspektive hätten. 
Die Besorgnis um eine verlorene Generation ist berechtigt und sollte wesentlich stärker betont werden als dies üblicherweise der Fall ist.

Die nun verfolgte Politik ist, gezielt die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen:
Bisher planten die EU-Staaten mit einem Budget von sechs Milliarden Euro gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu kämpfen. In dem Interview verlangte von der Leyen, diesen Betrag aufzustocken. "Die sechs Milliarden Euro sind ein wichtiger Beitrag, sie reichen aber nicht", sagte von der Leyen. 
Das ist nicht nur unzureichend, sondern höchst problematisch, denn die Jugendarbeitslosigkeit ist eine Konsequenz der Arbeitslosigkeit. Um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfenmuss man die Arbeitslosigkeit bekämpfen.

Jeder kennt die Problematik bei der Parkplatzsuche: Man kommt zu spät und alle Parkplätze sind belegt. Dann muss man warten, bis ein Parkplatz frei wird. Wer früher gekommen ist, hat mit höherer Wahrscheinlichkeit einen Parkplatz gefunden als ein Neuankömmling. Auf dem Arbeitsmarkt ist das nicht anders: Die Arbeitskräfte, die schon vor langer Zeit in den Arbeitsmarkt eingetreten sind haben mit höherer Wahrscheinlichkeit einen Arbeitsplatz als die Neuankömmlinge.

Die vernünftige Methode ist, die Arbeitslosigkeit zu verringern. Dann verringert sich auch die Jugendarbeitslosigkeit, und zwar überproportional. Man sollte auch bedenken: Wenn man die Jugendarbeitslosigkeit bei gleichbleibender Arbeitslosigleit verringert, muss man die Arbeitslosigkeit bei den Nicht-Jugendlichen erhöhen. Ist das intendiert?

Karl Brenke vom DIW behauptet:
Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist weiterhin vor allem ein Qualifikationsproblem, mehr als die Hälfte aller arbeitslosen Jugendlichen im Jahr 2010 hatte keinen Berufsabschluss. 
Das ist m.E. irreführend. Die schlechter ausgebildeten Arbeitskräfte werden immer unter höherer Arbeitslosigkeit leiden als die besser qualifizierten. Das gilt natürlich auch bei den Jugendlichen. Die Unternehmungen ziehen stets die qualifizierteren unter den Bewerbern  den weniger qualifizierten vor. Findet ein Arbeitnehmer keinen ausbildungsadäquaten Ausbildungsplatz, so wird er sich um eine Tätigkeit bemühen, die geringere Kenntnisse erfordert und für die er überqualifiziert ist. Dort wird er den geringer - aber tätigkeitsadäquat- qualifizierten Bewerbern vorgezogen.  Die Stelle steht dann nicht mehr für adäquat ausgebildete Arbeitssuchenden zur Verfügung. Auch diese werden sich in einem niedrigeren Qualifikationssegment umschauen, und so weiter. Die am wenigsten qualifizierten Arbeitssuchenden bleiben übrig.

Letzten Endes finden wir im Konjunkturverlauf deshalb deutliche Schwankungen der Arbeitslosigkeit im unteren Qualifikationssegment, weitaus geringere Schwankungen bei besser qualifizierten Arbeitnehmern uund praktisch keine konjunkturellen Schwankungen bei Universitäts-- und Fachhochschulabsolventen:

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten. Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürbnberg, http://www.iab.de/UserFiles/Image/Publikationen/aloquoten_1975_2009_gr1.png


Das zeigt: Die Arbeitsmärkte für die verschiedenen Qualifikationen sind keine getrennten Märkte, wie das Gerede über "strukturelle Gründe" der Jugendarbeitslosigkeit uns weis machen will, sondern hängen miteinender zusammen. Was oben überschwappt wird eine Etage tiefer aufgefangen, was dort überschwapp, noch eine Etage tiefer, und so weiter.

Um die Arbeitslosigkeit in Europa zu bekämpfen muss die mangelnde private Nachfrage durch leichte Kreditvergabe und Steuersenkungen gestärkt und  durch zusätzliche staatliche Nachfrage ergänzt werden. Dies mag zu einer vorübergehenden Erhöhung der Staatschuld führen, führt aber keineswegs zu einer "Schuldenexplosion", denn eine Schuldenexplosion würde eine Nachfrageexplosion und Überbeschäftigung implizieren, und schon lange vorher ist es Zeit für Steuererhöhungen und Einschränkungen der Staatsausgaben um dem entgegenzuwirken.

Ergänzung (10.7.2013): Ich schreibe oben: "Die am wenigsten qualifizierten Arbeitssuchenden bleiben übrig." Zur Verdeutlichung des Punktes hätte ich besser schreiben sollen: "Die am wenigsten qualifizierten Arbeitssuchenden bleiben übrig, egal wie gut qualifiziert sie sind."