In seinem
neuesten Gutachten schreibt der Sachverständigenrat:
Für Deutschland gibt es naturgemäß
bislang keine Evaluation eines flächendeckenden gesetzlichen
Mindestlohns. Jüngst wurden im Rahmen einer groß angelegten
Evaluationsstudie die Wirkungen branchenspezifischer Lohnuntergrenzen
untersucht. Die auf Mikrodaten beruhenden Studien finden
unterschiedliche Effekte, wobei die Beschäftigungseffekte zumeist
nicht sehr groß ausfallen, die Lohnstruktur aber deutlich
komprimiert wird (Möller, 2012; Paloyo et al., 2013).
Möller (2012), der führende Experte zu dieser Problematik, wird hier richtig wiedergegeben. Er schreibt:
Als wesentliches Ergebnis aus den bisher vorliegenden Mindestlohnstudien
für Deutschland ist festzuhalten: Beschäftigungsverluste durch einen
Mindestlohn sind weitgehend ausgeblieben. Insbesondere in Ostdeutschland
lassen sich hingegen deutliche Effekte der Lohnuntergrenze auf die
Lohnverteilung nachweisen.
Payolo et al. (2013) ist ein Editorial und bezüglich der Problematik nichtssagend. Dennoch schließt, oder zumindest schreibt, der Sachverständigenrat:
Ein generelles
Problem stellt dabei jedoch die Übertragbarkeit solch
sektorspezifischer Ergebnisse auf die Folgen eines flächendeckenden
Mindestlohns dar. Bei letzterem sind keine Ausweichreaktionen von
Arbeitnehmern in andere Sektoren mehr möglich. Das wahrscheinliche
Resultat sind eine Kompression der Lohnverteilung am unteren Rand und
höhere Arbeitslosigkeit.
Dazu muß man anmerken: Die von Möller referierten Ergebnisse wurden
ungeachtet der möglichen Ausweichreaktionen gefunden, die im Prinzip zu
verstärkt negativen sektoralen Beschäftigungswirkungen hätten führen können. Wie der Sachverständigenrat richtig bemerkt, bestehen diese Ausweichmöglichkeiten volkswirtschaftlich nicht, oder nur in geringerem Maße. Mithin müßten die sektorspezifischen Ergebnisse gegenüber den volkswirtschaftlich zu erwartenden ausgeprägtere negative Beschäftigungswirkungen aufweisen. Die Schlussfolgerung, daß auf volkswirtschaftlicher Ebene höhere Arbeitslosigkeit zu erwarten sei, ist im Rahmen dieser Argumentation falsch: Dass in den Sektorstudien keine wesentlichen negativen Beschäftigungswirkungen gefunden wurden, gilt umso mehr für die Volkswirtschaft insgesamt. Mir ist rätselhaft wie eine solche fehlerhafte Argumentation in einer so wichtigen Frage durchgehen konnte.
Ihre Argumentation ist für Laien vermutlich kaum verständlich und sollte ausführlicher erklärt werden.
AntwortenLöschenWenn ein Mindestlohn nur für eine oder einige Branchen gilt *und* über gestiegene Lohnkosten die Produkte dieser Branche verteuert, kann die Produktnachfrage auf andere Güter bzw. Branchen ausweichen. Die Konsumenten könnten steigende Immobilienpreisen z.B. mit einem Rückgang der Nachfrage nach Immobilien und steigenden Ausgaben für Autos beantworten. Diese Ausweichreaktion ist natürlich nicht mehr möglich, wenn eine bundesweit geltender Mindestlohn die Preise *aller* Produkte gleichermaßen erhöht.
Wenn diese Ausweichreaktionen relevant sind, müssten aber gerade Mindestlöhne, die nur in einigen Branchen gelten zu einem stärkeren Rückgang der Produktion in diesen Branchen führen und zu einem entsprechend *stärkeren* Rückgang der Beschäftigung in diesen Branchen. Möllers Studie untersucht die Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen, die *nur* in der Baubranche gelten und findet -- trotz gegebener Ausweichmöglichkeiten -- geringe Beschäftigungseffekte. Im Widerspruch zur Behauptung der Sachverständigen würde das Fehlen
von Ausweichmöglichkeiten bei einem allgemeingültigen Mindestlohn also die Beschäftigungseffekte verringern.
Vielen Dank!
LöschenErgänzend sollte ich anmerken, dass sich Möllers Aussage nicht auf den Bausektor bezieht, zu dem er früher einmal eine Studie angefertigt hat, sondern das Ergebnis einer beachtlichen Reihe von detaillierten Studien in verschiedenen Branchen zusammenfasst. In dem Heft, dem Möllers Beitrag entnommen ist, finden sich allein sieben verschiedene Fallstudien.
Die Einschätzung des Sachverstäöndigenrats zu den negativen Beschäftigungswirkungen beruht nicht auf der zitierten Evidenz sondern wird entgegen dieser Evidenz aufrecht erhalten.
Übrigens gibt es eine Reihe von Effizienzargumenten zur Stützung eines moderaten Mindestlohns die der Sachverständigenrat aber nicht berücksichtigt sondern einfach ignoriert. Außerdem ist das Argument, dass bei Einführung eines Mindestlohnes bestimmte Beschäftigungsverhältnisse einfach entfallen, keineswegs theoretisch zwingend. (Wenn das so wäre, wäre diese Theorie jedenfalls widerlegt.) Wenn ich Zeit finde, werde ich zu dem einen oder anderen Punkt bloggen.