Donnerstag, 19. September 2013

Eine berechtigte Beschwerde

Der französische Wirtschaftsminister Benoit Hamon hat Deutschland beschuldigt, durch Lohndumping einen unfairen Wettbewerbsvorteil anzustreben. Er appelliert an die künftige deutsche Regierung fair zu spielen. Zu Angela Merkels Appell an Frankreich die Löhne zu senken  um wettbewerbsfähiger zu werden bemerkt er dass er solcher Ratschläge müde sei wenn "einige Länder Richtlinien umgehen und ihre Arbeitskräfte unterbezahlen." Tatsächlich war die deutsche Lohnentwicklung immer unter dem Durchschnitt in Euro Raum, die französische folgte aber ziemlich genau der anvisierten Entwicklung.

Hanon hat recht. Auch ökonomisch gesehen ist ein Wettbewerbsvorteil, der aus Lohnzurückhaltung  resultiert, nicht sinnvoll. Tatsächlich kann dadurch effiziente Technologie ausgebremst werden. 

 


"3€80-Job trifft 4€20-Job"
Quelle: http://www.flickr.com/photos/abuaiman/1148686429/ 
Wenn die grüne Post (links im Bild)  € 3,80 zahlt,die gelbe Post (rechts im Bild) aber € 4,20, wie das früher der Fall war, können die sonstigen Kosten bei der grünen Post deutlich höher sein, z.B. wegen schlechterer Technologie, Organisation und Verwaltung, ohne dass sie ihren Wettbewerbsvorteil verliert. Nur wenn gleiche Arbeit gleich bezahlt wird, haben die Unternehmungen, die effizienter wirtschaften, stets den Wettbewerbsvorteil.  Das gilt auch zwischen Ländern. Bei zu niedrigen Löhnen in Deutschland kann eine schlechtere deutsche Technologie eine überlegene französische Technologie auskonkurrieren.

Übrigens auch ein Aspekt bei der Mindestlohndebatte.


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