In einigen Bundesländern wird eine Solarpflicht für Neubauten eingeführt werden.Bedenken richten sich gegen die Mehrkosten für Neubauten. So sagt der Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU):
Bei Privathäusern, zum Beispiel von kleinen Häuslebauern, müssen wir allerdings sehr darauf achten, dass die Bauvorhaben durch zusätzliche Kosten nicht unmöglich werden", sagte Altmaier. Deshalb bin ich nicht unbedingt ein Freund einer Solarpflicht auf Dächern von Privathäusern.
Dem hält die Berliner Senatorin Ramona Popp (Die Grünen) entgegen, die Mehrkosten lägen im "kleinen und tolerierbaren Bereich".
Eine Solaranlage für ein Einfamilienhaus kostet der Senatorin zufolge 7.800 Euro – das seien im Durchschnitt rund drei Prozent der Gesamtkosten. Eine Anlage für ein Mehrfamilienhaus liege bei 20.000 Euro, was die Baukosten nur um ein Prozent verteuere.
Ich halte diese Argumente für falsch. Es wird gebaut, wenn sich dies lohnt, wenn also die Gesamtkosten (Grundstückskosten plus Baukosten) durch die Miete finanziert werden können. Die erzielbare Neubaumiete ergibt sich aus der Knappheitslage im jeweiligen Wohngebiet. Wenn für ein gegebenes Objekt die Baukosten durch zusätzliche Erfordernisse wie etwa eine Solarpflicht erhöht werden und durch zusätzliche Einnahmen nicht amortisiert werden können, wird die Planung unrentabel. Es wird nicht gebaut. Damit das Grundstück bebaut werden kann, muss der Grundstückspreis entsprechend gesenkt werden.
Mit anderen Worten: Eine Solarpflicht geht nicht zu Lasten der Häuslebauer und Mieter, sondern zu Lasten der Grundstücksverkäufer. Der Häuslebauer wird beim Bestehen einer Solarpflicht sein Grundstück billiger bekommen, der Grundstücksverkäufer erhält weniger. Umgekehrt ist ein Verzicht auf Solarpflicht günstig für die Grundstücksverkäufer.
Nebenbei: Das hier für eine kleine Fragestellung herangezogene Argument ist wichtig im Georgismus.