Freitag, 6. März 2015

Zur Besteuerung von Erbschaften an Unternehmungen

Zur geplanten Reform der Erbschaftssteuer schreibt Die Welt
Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für eine Reform der Erbschaftssteuer könnten deutlich schärfer ausfallen als bisher erwartet. So sollen künftig mehr Firmenerben und Unternehmen nachweisen, dass sie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer nicht verkraften, um vom Fiskus verschont zu werden. Wirtschaftsverbände sind entsetzt – und zweifeln an der Wirtschaftskompetenz der Union.
Ich verstehe dass die Erben eines Unternehmens oft finanziell überfordert sind, eine Steuer zu entrichten, die der Erbschaftssteuer entspricht, wie sie bei der Vererbung von einem entsprechenden Geldvermögen anfallen würde. Sie können solche Beträge typischerweise  nicht aus dem laufenden Geschäft abzweigen ohne die Weiterführung des Betriebes zu gefährden und müssen teure Kredite aufnehmen.


Ich verstehe ebenfalls dass eine weitgehende Befreiung von der Erbschaftssteuer  bei der Vererbung von Unternehmungen eine krasse Ungleichbehandlung (und entsprechend verzerrende Anreize) gegenüber  Erben sonstiger Erbschaften bedeutet wie das Verfassungsgericht moniert hat.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, den berechtigten Bedenken des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung zu tragen und gleichzeitig die berechtigten und volkswirtschaftlich vernünftigen Interessen der Erben nach Unternehmensfortführung zu berücksichtigen:

Der Staat gründet eine Bundesbehörde, nennen wir sie Bundesbeteiligungsagentur, ein Sovereign Wealth Fund.. Der Staat könnte dem Erben nun als Alternative zur Steuerzahlung die Option anbieten, den entsprechenden Betrag als Kapitaleinlage an diese Agentur abzutreten. Die Beteiligungsagentur fungiert dann als stiller Teilhaber. Sie würde jährlich einen Teil des Gewinnes erhalten der dann dem Staatshaushalt zur Verfügung steht.

Im Endeffekt würde so eine Einmalzahlung durch eine entsprechende staatliche Gewinn- und Verlustbeteiligung ersetzt. Das würde eine problemlose Weiterführung des Unternehmens ermöglichen und dem Gerechtigkeitsanliegen des Verfassungsgerichts Rechnung tragen.

Schenkungen sollten, wie auch jetzt schon, in ähnlicher Weise behandelt werden. werden.

Vielleicht ist eine solche Zusatzoption zu den Vorschlägen von Schäuble den Vorschlägen  der SPD vorzuziehen.

Ergänzung (8.3.2015, via Giacomo Corneo): Siehe auch den Beitrag von Ralf Stegner und  Cansel Kiziltepe in der FAZ.

1 Kommentar:

  1. Ich verstehe nicht ganz, warum Erbschaftssteuern eine Überforderung von Unternehmen darstellen soll. Die Unternehmen können doch lange im Voraus Rückstellungen bilden um die Steuern zu bezahlen. Und das Risiko, das der Erbfall zu früh eintritt, weil die Eigentümer unerwartet sterben, könnte durch eine Versicherung abgedeckt werden, genauso wie sich nicht-Superreiche gegen gesundheitliche Risiken mit einer Kranken- und Rentenversicherung absichern müssen. Eine Bundesbeteiligungsagentur kann natürlich trotzdem vernünftig sein, mir ist aber nicht klar, ob sie spezifische Vorteile gegenüber privaten Versicherungslösungen hat.

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